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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für die Anmietung des Eventraum Hagen.

1. Nutzungszweck

Der Eventraum darf ausschließlich für private Feiern, Besprechungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen genutzt werden. Veranstaltungen mit gesetzeswidrigen Inhalten oder gewerbliche Veranstaltungen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters sind untersagt.

2. Personenzahl

Die maximale Personenzahl beträgt 40 Personen. Diese darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

3. Mietdauer

Die Nutzung ist ausschließlich innerhalb der vereinbarten Mietzeit zulässig. Auf- und Abbauzeiten sind Bestandteil der Mietzeit.

4. Lärmschutz

Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher behördlicher Lärmschutzauflagen. Insbesondere gilt:

  • Türen und Fenster sind während Musikbetrieb möglichst geschlossen zu halten.
  • Musik und Gespräche dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.
  • Nach 22:00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
  • Der Vermieter ist berechtigt, bei Verstößen die Lautstärke zu reduzieren oder die Veranstaltung zu beenden.

5. Innenhof und Außenbereich

  • Im Innenhof ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr jeglicher Aufenthalt auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Rauchen im Innenhof ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht gestattet.
  • Lautstarke Gespräche, Musik oder Feiern im Außenbereich sind untersagt.

6. Parkplatznutzung

  • Die Parkplätze dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
  • Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sind keine Fahrzeugbewegungen auf dem Hof zulässig.
  • Das Befahren des Hofes ist ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

7. Sicherheit und Brandschutz

  • Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  • Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, offene Feuerstellen, Nebelmaschinen oder ähnliche Einrichtungen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters verwendet werden.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verstöße gegen Brandschutzvorschriften entstehen.

8. Alkohol und Jugendschutz

Der Mieter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes, verantwortlich.

9. Reinigung

Der Eventraum ist besenrein zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere:

  • Entfernung sämtlicher Dekorationen
  • Entsorgung des Mülls
  • Reinigung grober Verschmutzungen

Bei erhöhtem Reinigungsaufwand werden zusätzliche Kosten berechnet.

10. Schäden und Haftung

Der Mieter haftet für sämtliche durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursachten Schäden.

Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

11. Hausrecht

Der Vermieter übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese Mietbedingungen kann die Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung beendet werden.

12. Vertragsstrafe

Bei Verstößen gegen die Lärmschutzauflagen, Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder Missachtung der Parkplatz- und Außenbereichsregelungen wird eine Vertragsstrafe von 500 € je Verstoß fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.